Kurzfristige Kleinkredite bis zu 200 Euro, darunter viele „Buy now, pay later“-Angebote, werden in die geltenden Verbraucherschutzregeln für Kreditverträge einbezogen. Für den Vertragsabschluss genügt künftig die Textform, etwa per E-Mail oder digitaler Bestätigung.
Kleinkredite bis zu einem Betrag von 200 Euro werden künftig rechtlich stärker wie andere Verbraucherdarlehen behandelt. Das betrifft unter anderem Zahlungsmodelle, bei denen Kundinnen und Kunden den Kaufpreis erst später oder in mehreren Teilbeträgen begleichen.
Mit der Einbeziehung gelten für diese Finanzierungen die entsprechenden verbraucherschützenden Vorgaben für Kreditverträge. Dadurch sollen Verbraucherinnen und Verbraucher besser über Kosten und Vertragsbedingungen informiert werden und Risiken einer Überschuldung leichter erkennen können.
Für den Abschluss eines Verbraucherdarlehens ist künftig keine eigenhändige Unterschrift auf Papier mehr erforderlich. Eine Erklärung in Textform, beispielsweise per E-Mail oder durch eine digitale Bestätigung, reicht aus.
Der Abschluss eines Kleinkredits kann auch für den Versicherungsschutz relevant sein. Wer etwa eine Finanzierung für ein Produkt mit einer Restschuld- oder Zahlungsausfallversicherung verbindet, sollte prüfen, welche Kosten, Ausschlüsse und Laufzeiten gelten. Eine solche Versicherung ist nicht automatisch erforderlich und sollte nicht mit dem Kredit verwechselt werden.
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