Bei der Weihnachtsfeier im Betrieb oder bei Geschenken können Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite unter Umständen steuerlich profitieren. Darauf weist die DATEV hin.
So gilt für Betriebsveranstaltungen ein lohnsteuerlicher Freibetrag von 110 Euro pro teilnehmender Arbeitnehmerin und teilnehmendem Arbeitnehmer. Entscheidend sind unter anderem die tatsächliche Teilnehmerzahl, einbezogene Geschenke und die Frage, wem die Feier offensteht. Auch Geschenke bis 60 Euro können in die Berechnung einfließen, wenn sie anlässlich der Feier überreicht werden. Achtung: Für Beschäftigte können steuerliche Nachteile entstehen, wenn Arbeitgeber die Kosten oder Geschenke nicht korrekt einordnen.
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