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06.10.2026

Opferschutz bei K.-o.-Tropfen

Die Bundesjustizministerin plant höhere Strafen für den Einsatz von K.-o.-Tropfen bei Sexual- und Raubdelikten. Der Deutsche Anwaltverein hält stärkere Strafandrohungen allein nicht für ausreichend und fordert mehr Prävention und Unterstützung für Betroffene.

Der Gesetzentwurf zur Verschärfung der Strafen steht auf der Tagesordnung des Bundestags-Rechtsausschusses. Nach Einschätzung des Deutschen Anwaltvereins können Gerichte bereits nach geltendem Recht empfindliche, an Tat und Schuld orientierte Strafen verhängen. Eine höhere Strafandrohung werde potenzielle Täter nicht zwangsläufig abschrecken.

Der Verband sieht ein besonderes Problem darin, dass entsprechende Substanzen oft nur kurze Zeit nachweisbar sind. Werden Spuren nicht schnell gesichert, kann der Nachweis einer möglichen Straftat erschwert sein. Der DAV plädiert daher für wirksamere Präventionsarbeit und mehr Wissen darüber, wie Betroffene im Verdachtsfall schnell Hilfe erhalten und Spuren sichern können. K.-o.-Tropfen seien gesundheitsschädlich und könnten lebensgefährlich sein.

Für Betroffene können nach einer Tat neben medizinischer Versorgung auch finanzielle Fragen entstehen. Welche Unterstützung oder Erstattung eine Versicherung im Einzelfall bietet, hängt jedoch vom jeweiligen Vertrag und den Umständen ab; die vorliegende Debatte über Strafrahmen ändert daran nicht unmittelbar etwas.

 

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