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06.10.2026

Änderungen beim Wohngeld geplant

Die regelmäßige Fortschreibung des Wohngeldes soll ausgesetzt und die Heizkostenkomponente halbiert werden. Zugleich sollen Berechnung und Verfahren vereinfacht werden.

Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Für den Bundeshaushalt erwartet die Regierung Einsparungen von rund 1,16 Milliarden Euro im Jahr 2027 und rund 1,49 Milliarden Euro im Jahr 2028.

Auch das Verfahren soll einfacher werden. Bei der Ermittlung des Einkommens sollen stärker steuerrechtliche Pauschalen gelten; höhere tatsächliche Werbungskosten sollen dabei nicht berücksichtigt werden. Zudem sollen unter anderem Nachweise für Freibeträge bei Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit vereinfacht und Wohngeld künftig ausschließlich auf Konten ausgezahlt werden.

Der Bundesrat begrüßt die Vereinfachungen, warnt aber vor geringerer Unterstützung für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Wenn Betroffene ihre Wohn- und Lebenshaltungskosten nicht mehr selbst tragen können, könnten sie häufiger auf Grundsicherung angewiesen sein. Dadurch könnten zusätzliche Ausgaben für nachgelagerte Sozialsysteme entstehen, teilweise auch bei den Kommunen.

Für Haushalte, die Wohngeld beziehen oder beantragen, kann die geplante Änderung die Höhe der Unterstützung beeinflussen.

 

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