Die Zollverwaltung soll neu geordnet und ihre Ermittlungsarbeit gegen Finanzkriminalität ausgebaut werden. Geplant sind unter anderem spezialisierte Einheiten für komplexe internationale Geldwäschefälle.
Die Zollverwaltung soll auch präventiv tätig werden können, wenn bei sichergestellten Vermögensgegenständen Zweifel an deren rechtmäßiger Herkunft bestehen – unabhängig davon, ob ein Strafverfahren eingeleitet wird. Bei Vermögenswerten von in der Regel mehr als 100.000 Euro soll der Besitzer nach den Vorstellungen der Bundesregierung die legale Herkunft darlegen können.
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