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12.09.2026

Aufklärung zu Verlusten bei Anlagegeschäften von Sozialversicherungsträgern gefordert

Trotz strenger gesetzlicher Vorgaben sind bei Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen Verluste bei Anlagegeschäften entstanden.

Die Bundesregierung hat eine sorgfältige Aufklärung der Verluste bei Anlagegeschäften von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen gefordert. Trotz strenger gesetzlicher Regelungen, die nur bestimmte Geldanlagen erlauben, kam es zu finanziellen Einbußen. Die Sozialversicherungsträger sind verpflichtet, bei der Geldanlage die Grundsätze der Anlagesicherheit, Liquidität und angemessenen Ertrags zu beachten. Zudem müssen sie ein qualifiziertes Anlage- und Risikomanagement sicherstellen und Anlagerichtlinien erlassen.

Die Vorfälle werfen Fragen nach der Effektivität der bestehenden Kontrollmechanismen auf. Versicherte haben ein Recht darauf, dass sowohl die Sozialversicherungsträger als auch private Versicherungsträger verantwortungsvoll mit den ihnen anvertrauten Geldern arbeiten.

 

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