Die Bundesregierung plant eine Reform der Fahrschulausbildung.
Der Gesetzentwurf dazu sieht vor, die Präsenzpflicht für den Theorieunterricht abzuschaffen und stattdessen digitale Lernformate zu ermöglichen. Zudem soll das Bewertungssystem bei der Theorieprüfung vereinfacht und der Fragenkatalog reduziert werden. In der praktischen Ausbildung entfallen die festen Vorgaben für Sonderfahrten; stattdessen sollen Fahrschulen und Fahrlehrer die Anzahl der Fahrten flexibel gestalten können. Eine Experimentierklausel soll es Fahrschülern ermöglichen, unter Anleitung von nahestehenden Personen Fahrpraxis auf öffentlichen Straßen zu sammeln.
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