Die Bundesregierung will den automatischen Informationsaustausch über digitale Plattformeinkünfte auf Drittstaaten ausweiten. Ziel ist die wirksamere Bekämpfung grenzüberschreitender Steuerhinterziehung.
Basis dafür ist die „Mehrseitige Vereinbarung vom 22. Juni 2021“, die den automatischen Austausch von Informationen über Einkünfte aus digitalen Plattformen regelt. Bisher wird dieser Austausch bereits zwischen EU-Mitgliedstaaten praktiziert. Mit der neuen Vereinbarung soll er nun auch auf Nicht-EU-Staaten ausgeweitet werden. Die Vertragsparteien verpflichten sich, relevante Daten regelmäßig zu erheben und den anderen Staaten automatisch zu übermitteln.
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