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18.07.2026

Krankenkasse muss Rettungshubschrauber-Transport im Urlaub nicht erstatten

Das Hessische Landessozialgericht hat entschieden, dass eine gesetzliche Krankenkasse die Kosten für einen Rettungshubschrauber-Transport im Urlaub in Österreich nicht übernehmen muss. 

Die Klägerin hatte sich beim Anschieben eines Fahrzeugs einen Lendenwirbelkörper gebrochen und war mit dem Hubschrauber ins Krankenhaus geflogen worden. Das Gericht verwies darauf, dass nach EU-Recht ein Erstattungsanspruch nur besteht, wenn das Recht des Aufenthaltsstaates – hier Österreich – einen solchen Anspruch vorsieht oder die Voraussetzungen nach deutschem Recht erfüllt sind. Da der Transport medizinisch nicht zwingend notwendig war und Österreich Bergungskosten bei Unfällen in Ausübung von Sport und Touristik nicht erstattet, lehnte das Gericht die Klage ab.

Der Fall zeigt, wie wichtig eine private Reisekrankenversicherung ist, die auch Rettungstransporte im Ausland abdeckt – wir beraten Sie dazu gerne.

 

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