Menü

News

27.01.2026

Familienversicherung: Kein Anspruch bei kurzzeitigem Bezug einer Teilrente

Wer als Ehepartner nur für wenige Monate eine Teilrente bezieht und dadurch die Einkommensgrenze unterschreitet, hat keinen Anspruch auf beitragsfreie Familienversicherung. 

Entsprechend urteilte das Bundessozialgericht und bestätigte damit die aktuelle Rechtslage. Demnach können Ehepartner nicht über die Familienversicherung mitversichert werden, wenn sie ihre Altersrente nur kurzzeitig als Teilrente beziehen und dadurch die Einkommensgrenze unterschreiten. 

Die beitragsfreie Familienversicherung setzt voraus, dass das Einkommen des Familienangehörigen „regelmäßig im Monat“ unter einem bestimmten Grenzbetrag liegt. Bei Rentnern muss diese Einkommenssituation eine gewisse Stetigkeit aufweisen – was bei einem nur wenige Monate dauernden Teilrentenbezug nicht der Fall ist. Die Krankenkasse hat bei der Prognose der Einkommensentwicklung einen Zeitraum von in der Regel zwölf Monaten zugrunde zu legen.

Ab dem 1. Januar 2026 ist der Zugang zur Familienversicherung für Rentner, die eine Teilrente beziehen, generell ausgeschlossen – unabhängig von der Dauer des Bezugs. Der Gesetzgeber begründet dies mit dem „Schutz der Solidargemeinschaft“. Betroffen sind Ehegatten und Lebenspartner, die zuletzt vor Inanspruchnahme der Teilrente nicht gesetzlich krankenversichert waren.

 

Aussenstelle München

 

Clemensstr. 4
80803 München

 

 

 

 

IONk Wirtschaftsanalysen seit 1982 OHG

 

In der Schatzkammer
Kapellplatz 4b
84503 Altötting

 

Telefon: (0 86 71) 96 10 10

Telefax: (0 86 71) 96 10 15

E-Mail: ionk@ionk.de

 

 

 

• Kontakt

• Wegbeschreibung

• Impressum

• Erstinformation

• Datenschutz

 

 

 

fb.png