Ein Buchungsportal für Arzttermine darf bei der gezielten Suche nach einem Arzttermin für gesetzlich Versicherte nicht auch Termine von Privatpraxen anbieten.
Dies sei irreführend, wie das Landgericht Berlin urteilte. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband. Privatsprechstunden und Selbstzahlertermine müssen eindeutig als gekennzeichnet werden. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind verbraucherfreundliche Mindeststandards für kommerzielle Arztterminportale notwendig.
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