Entsprechend urteilte der Europäische Gerichtshof.
Im verhandelten Fall ging es um mehrere Reisende, die bei einem Buchungsportal Flugtickets kauften. Weil die Flüge annulliert wurden, erstattete die Fluggesellschaft den Ticketpreis, allerdings abzüglich der Vermittlungsprovision des Portals.
Wenn eine Fluggesellschaft akzeptiert, dass der Vermittler in ihrem Namen und für ihre Rechnung Flugtickets ausstellt und ausgibt, ist die Erhebung dieser Vermittlungsprovision ein „unvermeidbarer“ Bestandteil des Flugticketpreises. Daher muss die Fluggesellschaft die Provision erstatten.
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