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16.01.2026

Europäisches Zentralregister zu wirtschaftlichen Eigentümern

Um Geldwäsche besser zu bekämpfen, sollen bestimmte Daten der wirtschaftlichen Eigentümer an das Transparenzregister übermittelt werden. 

Darauf weist die Bundesrechtsanwaltskammer hin. Gemäß der Geldwäscheverordnung der EU müssen bestimmte Daten des wirtschaftlichen Eigentümers, also jeder natürlichen Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle eine juristische Person letztlich steht, in Deutschland an das Transparenzregister übermittelt werden. Auf Grundlage der geplanten Durchführungsverordnung sollen nun auch verpflichtend alle Vornamen, der Geburtsort, die konkrete Wohnadresse und die Ausweisnummer zusätzlich übermittelt werden. 

 

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