Ein Achtjähriger mit Diabetes kann den Blutzuckerspiegel in der Schule nicht ständig selbst überwachen.
Doch wer muss für die Kosten der nötigen Schulbegleitung aufkommen? Damit hat sich das Sozialgericht Frankfurt befasst und kommt zu dem Urteil, dass die Kosten von der Krankenkasse getragen werden müssen. Bei der beantragten Leistung handle es sich nicht um eine Leistung der Eingliederungshilfe als Hilfe zur angemessenen Schulbildung.
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