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08.12.2025

Aktivrente und steuerfreier Hinzuverdienst

Wer im Rentenalter freiwillig weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen. 

Das Gesetzt zur sogenannten Aktivrente hat letzte Woche den Bundestag passiert und soll Arbeitskräftemangel und den Auswirkungen der demografischen Entwicklung entgegen wirken. Die Aktivrente gilt für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Sie gilt nicht für Selbstständige, Freiberufler, Land- und Forstwirte, Minijobs sowie Beamtinnen und Beamte. Die Steuerfreiheit wird auf Personen beschränkt, die die Regelaltersgrenze – Vollendung des 67. Lebensjahres, einschließlich Übergangsregelung – überschritten haben.

 

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