Ein Arzt muss einen Privatpatienten nicht über eine Kostenerstattung durch die Versicherung aufklären.
Entsprechend urteilte das Landgericht Frankenthal. Im verhandelten Fall hatte sich ein Privatpatient geweigert, eine Arztrechnung über 2.000 Euro zu zahlen, weil er nicht über die Kosten aufgeklärt worden sei. Das Landgericht Frankenthal entschied: Bei Privatpatienten liegt die Verantwortung für die Klärung der Kostenübernahme bei ihnen selbst.
Haben Sie Fragen zur Absicherung im Krankheitsfall? Wir beraten Sie gerne zum Thema „Krankenzusatzversicherungen“.
Aussenstelle München
Clemensstr. 4
80803 München
IONk Wirtschaftsanalysen seit 1982 OHG
In der Schatzkammer
Kapellplatz 4b
84503 Altötting
Telefon: (0 86 71) 96 10 10
Telefax: (0 86 71) 96 10 15
E-Mail: ionk@ionk.de