Onlineshops müssen ab dem 19. Dezember den Widerruf eines Kaufs mit einem Klick auf Ihren Webseiten ermöglichen.
Verbrauchern steht bei Online-Geschäften ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Nach EU-Recht darf dieser Widerruf nicht versteckt auf der Homepage irgendwo in Formularen oder Mailadressen untergebracht werden. Nun wird der Widerrufsbutton in gut sichtbarer Form Pflicht.
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