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GESCHÄFTSBEDINGUNGEN PRIVAT-SERVICE-POLICE UND MAKLERVERTRAG §1 BIS § 9

 

 

§ 1 LEISTUNGEN

Die Leistungen unserer Service-Police entnehmen Sie bitte der Vorderseite, wobei Gegenstand der Leistung jeweils die Leistungs-handlung und nicht ein bestimmter Leistungserfolg ist. Die IONk berät den Kunden als Versicherungsmakler nach§ 34 d GewO und bei Kapitalanlagen gem. § 34c u. § 34 f Abs. 1 S. 1 Nr. 1-2-3 GewO als Finanzanlagenvermittler/-berater.

 

§ 2 DAUER

Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr und verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn nicht unter Einhaltung einer drei-monatigen Frist zur Hauptfälligkeit die Kündigung schriftlich erfolgt.

 

§ 3 GELTUNGSBEREICH

Einzel-Service-Police: Die genannten Leistungen gelten für den Antragsteller.

Familien-Service-Police: Die genannten Leistungen gelten für den Antragsteller und für den mit ihm im selben Haushalt lebenden Partner sowie deren Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder bis zur Beendigung des Studiums.

 

§ 4 VOLLMACHTEN

Die IONk ist befugt, den Auftraggeber zu vertreten. Die Einzelheiten ergeben sich aus der vom Auftraggeber als gesonderte Urkun-de erteilten Vollmacht. Diese ist Vertragsbestandteil.

 

§ 5 DATENSCHUTZ

Die zur Vermögensbewertung und Portfolioerstellung erhobenen Daten werden gespeichert. Dies geschieht im Rahmen der ge-setzlichen Bestimmungen. Wird ein Dritter als Dienstleister mit der Abwicklung von Arbeits- und Verwaltungsprozessen eingesetzt, so werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten.

 

§ 6 VERGÜTUNG

Die Versicherungsunternehmen tragen gewohnheitsrechtlich die Vergütung für die Vermittlungs- und Betreuungstätigkeiten des Versicherungsmaklers in Form der Courtage, die als Bestandteil in die Versicherungsprämie eingerechnet ist.

 

§ 7 HAFTUNG

Die Haftung der IONk ist im Falle leicht fahrlässiger Verletzung seiner vertraglichen Pflichten auf einen Betrag von 1,2 Mio. Euro je Schadensfall begrenzt. Die IONk hält bis zu dieser Summe eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung vor. Soweit im Einzelfall das Risiko eines höheren Schadens besteht, hat der Auftraggeber die Möglichkeit, den Haftpflichtversicherungsschutz der IONk auf eigene Kosten auf eine Versicherungssumme zu erhöhen, die das übernommene Risiko abdeckt. Die IONk gibt hierzu eine Empfehlung ab.

Wird der Maklervertrag beendet, verjähren Ansprüche spätestens nach drei Jahren. Die Frist beginnt zum Jahresende, in welchem der Maklervertrag beendet wurde.

Eine Haftungsübernahme für die Maklertätigkeit setzt Folgendes voraus:

• die Erteilung einer Vollmacht• die Vorlage aller Originalversicherungsunterlagen zur Beurteilung

• die Entscheidung über vorgelegte Angebote innerhalb von 14 Tagen

• die Vorlage anderer Versicherungsangebote, vor einem Abschluss, zur Beurteilung

• die Einhaltung einer gemeinsam beschlossenen Konzeption

Alle Haftungsansprüche gegen die IONk Wirtschaftsanalysen seit 1982 OHG aus den Leistungen der Service-Police und der Mak-lertätigkeit erlöschen spätestens drei Jahre nach Beendigung der Service-Police.

 

§ 8 SCHLUSSBESTIMMUNG

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies Formerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.

Sollte eine Vorschrift dieses Vertrages unwirksam sein oder durch die Rechtsprechung bzw. gesetzliche Regelungen unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die nichtige Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebtem Zweck am ehesten entspricht. Gerichtsstand aus diesem Vertrag ist Altötting. Der Auftraggeber kann sich bei Streitigkeiten mit der IONk an folgende Schlichtungsstellen wenden:

• Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin

• Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin

• Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Str. 2, 80333 München.

 

§ 9 BEITRAG

Der Beitrag wird jährlich im Voraus per Lastschrifteinzug erhoben.Jahresbeitrag Einzel-Service-Police 120,- €Jahresbeitrag Familien-Service-Police 195,- €

 

 

 

 

Aussenstelle München

 

Clemensstr. 4
80803 München

 

 

 

 

IONk Wirtschaftsanalysen seit 1982 OHG

 

Rudolf-Diesel-Str. 2

84556 Kastl

 

Telefon: (0 86 71) 96 10 10

Telefax: (0 86 71) 96 10 15

E-Mail: ionk@ionk.de

 

 

 

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