Das Verbraucherrecht soll an europäisches Recht angepasst werden.
Am Gesetzentwurf kritisiert der Bundesrat, dass bei Verträgen über Finanzdienstleistungen die Formulierungen zum Erlöschen des Widerrufsrechts präziser gefasst werden müssten. Man befürchte, dass die aktuelle Formulierung möglicherweise ein Einfallstor sei, um die Diskussion um eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung neu aufleben zu lassen.
Rund um den Widerruf von Verträgen kommt es immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten. In vielen Fällen wird dann zu einer anwaltlichen Beratung gegriffen. Wir beraten Sie gerne zum Thema Rechtsschutzversicherung.
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