Der Gesetzentwurf über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher soll nachgebessert werden.
Das fordert der Bundesrat. Die EU-Mitgliedstaaten sollen sicherstellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher, die Schwierigkeiten bei der Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen haben oder haben könnten, Zugang zu unabhängigen Schuldnerberatungsdiensten erhalten, für die nur begrenzte Entgelte zu entrichten sind.
Die Bundesländer befürchten nun erheblichen Mehrkosten für Länder und Kommunen, die sich aus der Pflicht ergeben könnten, Beratungsangebote künftig für alle Verbraucherinnen und Verbraucher sicherzustellen. Sollten sich relevante Mehrbelastungen ergeben, sei „sicherzustellen, dass die aus der bundesgesetzlichen Verpflichtung von Ländern und Kommunen resultierenden Ausgaben durch den Bund kompensiert werden“.
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