Das neue „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ soll die betriebliche Altersvorsorge attraktiver machen – besonders für kleine Unternehmen und Beschäftigte mit niedrigem Einkommen.
Der Bundesrat hält in seiner Stellungsnahme die geplanten staatlichen Zuschüsse für zu niedrig. Dies gelte vor allem für Bereiche, „in denen nach wie vor große Verbreitungslücken bestehen, also in kleineren Unternehmen und bei Beschäftigten mit geringen Einkommen“.
Die Anhebung des Förderbetrags zur betrieblichen Altersversorgung speziell für Beschäftigte mit geringem Einkommen und die dynamische Festlegung der monatlichen Einkommensgrenze auf drei Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung wird allgemein begrüßt. Jedoch dürfte die vorgesehene Anhebung des jährlichen Förderbetrages auf maximal 360 Euro weiterhin zu gering sein, um Geringverdienenden den Aufbau einer ausreichenden betrieblichen Altersversorgung zu ermöglichen.
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