Erfüllt der Veranstalter einer Pauschalreise den Vertrag nicht ordnungsgemäß, kann dem Reisenden eine volle Erstattung zustehen.
Das kann selbst dann gelten, wenn bestimmte Leistungen erbracht wurden. Entsprechend urteilte der Europäische Gerichtshof. Eine volle Erstattung ist dann möglich, wenn die mangelhafte Erbringung von Reiseleistungen so schwerwiegend ist, dass die Pauschalreise zwecklos wird und die Reise für den Reisenden nicht mehr von Interesse ist. Es ist dann jeweils Sache des nationalen Gerichts, unter Berücksichtigung aller Umstände zu beurteilen, ob alle Voraussetzungen für eine vollständige Erstattung des Reisepreises gegeben sind.
Auf Reisen - oder auch schon davor - kann viel passieren. Wir beraten Sie gerne zum Thema Reiseversicherungen.
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