Männer und Frauen haben bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit Anspruch auf gleiches Entgelt.
Das hat das Bundesarbeitsgericht unter Berufung auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union bekräftigt. Verrichten Männer und Frauen gleiche oder gleichwertige Arbeit und kann der Arbeitgeber eine Benachteiligung wegen des Geschlechts nicht widerlegen, ist er zur Zahlung des Entgelts verpflichtet, das er dem zum Vergleich herangezogenen Kollegen gezahlt hat.
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