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13.10.2025

Verbraucherinteressen im Umgang mit KI berücksichtigen

KI greift immer stärker auch in den Verbraucheralltag ein. 

Darauf weist die Verbraucherzentrale Bundesverband hin. Umso wichtiger sei es, Verbraucherrechte im KI-Bereich zu schützen. Die europäische KI-Verordnung verbietet nicht tolerierbare KI-Anwendungen und macht Vorgaben für hochriskante KI-Anwendungen sowie für KI-Modelle, auf denen etwa ChatGPT basiert. Eine nationale KI-Aufsicht soll nach Meinung der Verbraucherschützer kontrollieren, ob Unternehmen diese Vorgaben einhalten. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands geht der Referentenentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der europäischen KI-Verordnung in die richtige Richtung. Allerdings muss die Aufsicht die Interessen von Verbraucher:innen noch stärker berücksichtigen.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher sollte ihre Beschwerde nicht in einem Behörden-Ping-Pong enden, bei dem sie sich über verschiedene Kanäle mit unterschiedlichen Stellen auseinandersetzen müssen. Es brauche eine Kommunikation mit allen Behörden aus einem Guss über den gesamten Beschwerdeprozess hinweg. Es müsse klar sein, wohin sich die Menschen für Beschwerden, aber auch für praktische Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Rechte wenden können. Diese Rolle müsse die Bundesnetzagentur als zentrale KI-Aufsichtsbehörde ausfüllen.

 

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