Im Jahr 2024 hat es 41 Schenkungen und vier Erbschaften mit Steuererlassen nach der Verschonungsbedarfsprüfung gegeben.
Das teilt die Bundesregierung mit. Die Erwerbe summierten sich auf einen Gesamtwert von 11,1 Milliarden Euro. Dabei wurden insgesamt Steuerzahlungen von 3,4 Milliarden Euro erlassen, so dass eine verbleibende Steuer von 182 Millionen Euro blieb. Im Jahr 2023 kam es bei insgesamt 26 Fällen zu einem Steuererlass von 2,2 Milliarden Euro. Gezahlt wurden sechs Millionen Euro. Für 2022 sind 24 Fälle aufgelistet mit einem Erlass von insgesamt 1,4 Milliarden Euro und 2021 zehn Fälle mit einem Erlass von 450 Millionen Euro.
Aussenstelle München
Clemensstr. 4
80803 München
IONk Wirtschaftsanalysen seit 1982 OHG
In der Schatzkammer
Kapellplatz 4b
84503 Altötting
Telefon: (0 86 71) 96 10 10
Telefax: (0 86 71) 96 10 15
E-Mail: ionk@ionk.de