Schuldnerberatungsdienste für Verbraucher sollen auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden.
Nach EU-Recht haben die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher, die Schwierigkeiten bei der Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen haben oder haben könnten, Zugang zu unabhängigen Schuldnerberatungsdiensten erhalten, für die nur begrenzte Entgelte zu entrichten sind.
Mit einem entsprechenden Gesetz sollen in Deutschland unabhängige Schuldnerberatungsdienste ins Leben gerufen werden, deren Dienste für Verbraucherinnen und Verbraucher „grundsätzlich kostenlos“ sein sollen. Die Erhebung eines begrenzten Entgeltes ist demnach möglich, sofern es höchstens die Betriebskosten deckt und keine unangemessene Belastung für die Verbraucher darstellt.
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