Normalerweise reicht bei einem Gebrauchtwagenkauf zur Legitimierung der Fahrzeugbrief aus.
Aber nicht immer kann sich der Käufer auch darauf verlassen, dass der Verkäufer auch der Eigentümer des Fahrzeugs ist. Entsprechend urteilte das Landgericht Frankenthal. Es komme immer auf die Gesamtumstände an, so das Gericht. Im verhandelten Fall wurde der Verkaufsort kurzfristig ins Ausland verlegt und der Verkäufer legte widersprüchliche Dokumente zu seiner Identität und zum Wohnsitz vor. Hinzu kam der Umstand, dass das 35.000 Euro teure Fahrzeug für Bargeld den Besitzer wechselte. Daher könne man nicht von einem gutgläubigen Erwerb reden, so das Gericht. Es stellte sich heraus, dass das Fahrzeug gestohlen war. Das Fahrzeug wurde dem ursprünglichen Besitzer übergeben und der Erwerber blieb auf dem Schaden sitzen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
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