Ein zerrissenes Testament im Schließfach ist ungültig.
Entsprechend urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt. Im verhandelten Fall hatten Erben in einem Schließfach ein Testament gefunden, das offenbar nur vom Erblasser zerrissen worden sein konnte. Das Zerreißen eines Testaments durch den Erblasser wertete das Gericht als Widerrufshandlung. Es wird gesetzlich vermutet, dass dieser Widerrufshandlung eine Widerrufsabsicht zugrunde lag. Die Aufbewahrung des zerrissenen Testaments im Schließfach widerlegt diese Vermutung nicht.
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